Gerichtliche Sanierung

Begleitung eines Unternehmens, das seine Schulden unter gerichtlicher Aufsicht neu ordnet, vom Antrag bis zur Umsetzung des Plans.

Für ein Unternehmen, das tragfähig ist, seine Schulden in ihrer jetzigen Form aber nicht bedienen kann, kann der Druck der Gläubiger mehr Schaden anrichten als die Schulden selbst. Eine einzige Pfändung eines Bankkontos oder einer zentralen Maschine kann einen Betrieb stilllegen, der sich sonst erholen würde. Die gerichtliche Sanierung schafft hier Luft: Das Gericht setzt die Zwangsvollstreckung für eine gewisse Zeit aus, damit das Unternehmen weiterarbeiten und seine Zukunft geordnet mit seinen Gläubigern regeln kann.

Das Verfahren gelingt nur, wenn das Unternehmen vorbereitet hineingeht, mit einer glaubwürdigen Darstellung seiner Aussichten und einer realistischen Vorstellung davon, was seine Gläubiger akzeptieren werden. Ist es einmal eingeleitet, wird sein Verlauf von einer Reihe von Entscheidungen und Regeln bestimmt:

  • die Regeln zum Moratorium – welche Gläubiger es bindet, welche Vollstreckung es aussetzt und wie lange der Schutz dauert;
  • die Regeln zu den Wegen, die das Verfahren nehmen kann – eine Einigung mit einzelnen Gläubigern, ein kollektiver Plan oder eine Übertragung des Unternehmens unter gerichtlicher Aufsicht;
  • die Regeln dazu, was ein Sanierungsplan vorsehen darf und wie die Gläubiger für die Abstimmung in Gruppen eingeteilt werden;
  • die Regeln dazu, wann ein Gericht einen Plan trotz des Widerspruchs einer ablehnenden Gruppe bestätigen darf;
  • die Regeln zum Schutz eines Gläubigers, der nach dem Plan weniger erhielte als in einer Liquidation;
  • die Regeln zur Eigenverwaltung, bei der die Geschäftsleitung während des Verfahrens im Amt bleibt, und dazu, was sie ohne Zustimmung nicht mehr tun darf;
  • die Regeln zur Stellung der Gesellschafter, deren Beteiligung durch einen Plan verwässert oder aufgehoben werden kann;
  • die Regeln zur Umsetzung des Plans, zu seiner Änderung und dazu, was folgt, wenn das Unternehmen ihn nicht erfüllen kann.

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